Die Tätigkeit im Überblick
Elektroniker/innen der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik planen und installieren elektrotechnische Anlagen der Energieversorgung und Infrastruktur von Gebäuden. Diese montieren sie, nehmen sie in Betrieb und warten oder reparieren sie.
Beschäftigung finden Elektroniker/innen der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik hauptsächlich in Betrieben des Elektrotechnikerhandwerks, z.B. bei technischen Gebäudeausrüstern oder Betrieben, die Beleuchtungs- und Signalanlagen für Straßen und Eisenbahnen installieren. Darüber hinaus können sie in Firmen der Immobilienwirtschaft, z.B. im Facility-Management oder bei Hausmeisterdiensten, tätig sein. Hersteller von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen oder Anlagen der Stromerzeugung wie etwa Windenergieanlagen eröffnen weitere Tätigkeitsfelder. Auch Flughafenbetriebe und Krankenhäuser kommen als Arbeitgeber infrage.
Die Ausbildung im Überblick
Die Ausbildung dauert 3 ½ Jahre und wird in den folgenden Fachrichtungen angeboten:
- Energie- und Gebäudetechnik
- Automatisierungstechnik
- Informations- und Telekommunikationstechnik
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Es gibt keine vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen.
Lernorte
Während einer dualen Berufsausbildung werden Elektroniker/innen der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ausgebildet.
In Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks wird in Werkstätten und Werkhallen, an wechselnden Einsatzorten im Kundenservice bzw. bei Montagearbeiten auf Baustellen gearbeitet.
Der Berufsschulunterricht findet in Blockform in Fachklassen statt.
Ausbildungsinhalte
In der Berufsschule sind folgende Lernfelder Gegenstand des theoretischen Unterrichts:
- elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen
- elektrische Installationen planen und ausführen
- Steuerungen analysieren und anpassen
- informationstechnische Systeme bereitstellen
- Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten
- Anlagen und Geräte analysieren und prüfen
- Steuerungen für Anlagen programmieren und realisieren
- Antriebssysteme auswählen und integrieren
- Kommunikationssysteme in Wohn- und Zweckbauten planen und realisieren
- elektrische Anlagen der Haustechnik in Betrieb nehmen und instand halten
- energietechnische Anlagen errichten, in Betrieb nehmen und instand setzen
- energie- und gebäudetechnische Anlagen planen und realisieren
- energie- und gebäudetechnische Anlagen instand halten und ändern
Ausbildungsabschluss und Prüfungen
Teil 1 der Gesellenprüfung
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird der Teil 1 der Gesellenprüfung durchgeführt. Er geht mit 40 Prozent in das Gesamtergebnis ein.
Die Prüfung besteht aus einer insgesamt zehnstündigen komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet.
Teil 2 der Gesellenprüfung
Teil 2 der Gesellenprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Er geht mit 60 Prozent in das Gesamtergebnis ein.
Geprüft wird in den Bereichen Kunden, Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Quelle: http://berufenet.arbeitsagentur.de
Verantw.: Ines Niebergall